Kirchenstiftung Meilenhofen - Zell: Amortisation verlorener Urkunden (7/25)

Veröffentlicht am 28. Juli 2025 um 20:54

von Stefan Bockelmann

Ein Zufallsfund im Internet gibt Zeugnis über eine scheinbar nicht ganz so gewissenhafte Ordnung innerhalb der Kirchenstiftung Meilenhofen - Zell. Man möge mir meine Mutmaßung verzeihen, aber demnach wurden am Donnerstag, den 1. November 1855 in der "Neuen Münchener Zeitung" durch das königliche Landgericht Eichstätt nachfolgende  Bekanntmachungen veröffentlicht. Ob diese Oligationen jemals wieder aufgetaucht sind? 


5981. [3a] Bekanntmachung

    Amortisation verlorener Urkunden betr. 

     Der Kirchenstiftung M e i l e n h o f e n - Z e l l  sind die

nachbezeichneten Urkunden zu Verlust gegangen:

a) Eine Obligation zu 100 fl. (= Gulden) à 5 pCt. vom 15.
November 1799, auf die Kirche Meilenhofen 
als Gläubiger und auf die Joseph und Theresia 
Banzer'schen Leerhäuslerscheleute  in der Hof-
mühle als Schuldner lautend.

b) Eine Obligation zu 50 fl. à 5 pCt. vom 24. 
April 1823, auf die Filialkirchenstiftung Zell an 
der Speck als Gläubiger und auf den Zimmer-
gesellen Gaspar Engerer (Lit. G Hs.-Nr. 143)
zu Eichstätt als Schuldner lautend.

c) Eine Obligation zu 15 fl. à 5 pCt. vom 14. 
August 1815, auf die Kirche Meilenhofen als 
Gläubiger und den Peter Regler, jetzt  Balthasar
Herdegen (Lit. E Hs. Nr. 112) zu Eich-
stätt als Schuldner lautend.

d) Eine Obligation zu 15 fl. à 5 pCt. vom 17.
Novbr. 1834, auf den  Söldner Anton Dirsch
von Buxheim als Schuldner und die Kirche Zell 
an der Speck als Gläubiger geschrieben.

       Auf Antrag der genannten Kirchenstiftung ergeht 
nunmehr an den unbekannten Inhaber der einen oder 
anderen der bezeichneten Urkunden die Aufforderung,
diese Dokumente 

                       innerhalb sechs Monaten

um so gewisser hierorts vorzulegen und seine Ansprüche
hierauf geltend zu machen, als außerdessen dieselben für
kraftlos erklärt werden würden.

     Eichstätt, den 15. October 1855.

        Königliches Landgericht Eichstätt.


Amortisation

Die "Amortisation verlorener Urkunden" ist ein veralteter Begriff und wird heute als Kraftloserklärung bezeichnet. Die ist ein amtliches Verfahren, bei dem eine verloren gegangene oder vernichtete Urkunde für ungültig erklärt wird. Dies geschieht häufig durch ein gerichtliches Aufgebotsverfahren, bei dem Dritte aufgefordert werden, Ansprüche oder Rechte an der Urkunde anzumelden. 

Obligation

1. Rechtssprache veraltet
Verpflichtung, persönliche Verbindlichkeit
 
2. Wirtschaft
von einem Unternehmen oder einer Gemeinde ausgegebenes festverzinsliches Wertpapier

Quelle: https://www.digitale-sammlungen.de/

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